Eine zentrale Grundlage für die Festlegung der Pfarr- und Dekanatsgrenzen bildete 1783 ein
kaiserlicher Erlass, dass jeder Bewohner der Monarchie das nächstgelegene Gotteshaus
innerhalb einer Stunde Fußweges erreichen können müsse. Bei der Neuordnung der Pfarren
in Oberösterreich 1784 wurde die Zahl der Pfarren wesentlich erhöht. Heute bestehen
487 Pfarren, die in 39 Dekanaten zusammengefasst sind. Da die Pfarrsprengel Jahrzehnte
vor der Bildung der weltlichen Verwaltungsbehörden eingerichtet wurden, weichen
ihre Grenzen teilweise erheblich von jenen der Gemeinden und Bezirke ab.
In dieser Anwendung sind sowohl die aktuellen Pfarrgrenzen als auch jene des Jahres
1960 abrufbar.
Unter der Rubrik Pfarrmatriken sind bei einem Großteil der Pfarren die Matriken
einsehbar. Für die Einsicht in die Matriken und Namensverzeichnisse gelten gesetzlich
festgelegte, gleitende Sperrfristen, die bei Taufen 100, bei Trauungen 75 und bei
Sterbefällen 30 Jahre betragen. Deshalb werden Seiten, die diesen Sperrfristen unterliegen,
nicht angezeigt
Informationen zu den Pfarrmatriken
Pfarren, bei denen keine Matriken aufscheinen oder deren Matriken gesperrt sind,
wurden erst nach 1939 errichtet. Die Kirchenbuchaufzeichnungen ab 1939 sind private
Dokumente der katholischen Kirche und stehen für die allgemeine Familienforschung
nicht zur Verfügung. Seit 1939 obliegt die Erfassung der Personendaten den Standesämtern.
Innerhalb der Pfarren sind die Matriken nach Taufen, Trauungen und Sterbefällen
sowie Varia geordnet. „Varia“ sind Sammelhandschriften, die mehrere dieser Eintragungsarten
enthalten.
Die digitalisierten Matriken setzen sich aus drei Quellengruppen zusammen:
- 1. Kirchenbücher der oberösterreichischen Pfarren: Diese wurden bis zu jenem Band
digitalisiert, der das Jahr 1820 enthält.
- 2. Pfarrmatriken – Duplikate: Das sind Zweitschriften, die in den Pfarren seit 1819
geführt und jeweils mit Jahresende abgeschlossen wurden. Sie befinden sich vom Beginn
bis 1940 im Oö. Landesarchiv und sind durch den Zusatz „-Duplikate“ gekennzeichnet
(z.B. „Taufen – Duplikate“).
- 3. Namensverzeichnisse: Diese wurden bis etwa 1940 digitalisiert. Die Band- und
Seitenangaben in den Namensverzeichnissen beziehen sich auf die Originale der Kirchenbücher,
nicht auf die Duplikate!
Das Gebiet einiger weniger in Nachbarbundesländern gelegener Pfarren erstreckt sich
auch nach Oberösterreich (z. B. Altenmarkt bei St. Gallen, Stmk.). Für diese Pfarren
stehen in dieser Anwendung keine Matriken zur Verfügung.
Pfarrerrichtungen
Als Pfarren im eigentlichen Sinn gelten Seelsorgesprengel mit genau festgelegten Grenzen und einem eigenen Seelsorger (Pfarrer), der von keinem anderen Pfarrer abhängig ist.
Ab dem 8. Jh. entwickelte sich mit der Bekämpfung des laikalen Eigenkirchenwesens hin zu „bischöflichen Eigenkirchen“ mit besonderen Rechten (z.B. Taufe „Taufkirchen“) allmählich eine Pfarrstruktur.
Ebenso bemühten sich die Stifte (z.B. Kremsmünster, St. Florian) eigene Pfarrnetze aufzubauen, die später vom Bischof in den Rang von ‚Pfarrkirchen‘ erhoben und deren Eigentum den Klöstern
übertragen wurden (Inkorporierte Pfarren).
Der Aufbau und die Organisation eines flächendeckenden Pfarrnetzes vollzog sich im Großen und Ganzen im 12. Jh., im Spätmittelalter erfolgte ein weiterer Ausbau der Seelsorgestruktur eher
mittels abhängiger Seelsorgestellen (Vikariate), wobei der Hauptsitz öfters (bes. aufgrund neuer Städtegründungen) verlegt wurde. Die Bedeutung der Pfarrorte wechselte im Laufe der Geschichte,
es kam daher immer wieder zu Rangerhöhungen bzw. auch – Rangerniedrigungen oder „Wiedererrichtungen“ [die in Klammer angeführt sind]. Die sog. josephinische Pfarr-Regulierung hatte um 1784
weitere ca. 120 Neuerrichtungen zur Folge.